Absicherung von Arbeitsstellen

Absicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum


Absicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum

Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum stellen stets eine Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer sowie die jeweiligen Bauarbeiter dar. Aus diesem Grund ist es wichtig, Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum entsprechend abzusichern. Wie die Absicherung von Arbeitsstellen zu erfolgen hat, regeln die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA). Ferner sind die jeweils gültigen arbeitsschutzrechtlichen Richtlinien seitens der ausführenden Firma zu beachten.

Durch die ausführenden Firmen ist gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) vor Beginn der Maßnahme eine verkehrsbehördliche Anordnung einzuholen. In dieser verkehrsbehördlichen Anordnung wird dargestellt, wie die Absicherung von Arbeitsstellen zu erfolgen hat. Die notwendigen Absicherungsmaßnahmen sind von verschiedenen Faktoren abhängig (z. B. von der Verkehrsstärke, Fahrbahnbreite, Schulweg, etc.) und werden individuell festgelegt.

Bei manchen Maßnahmen ist es notwendig, eine Vollsperrung der Straße anzuordnen. In diesen Fällen ist eine Umleitung des Verkehrs notwendig.

Ferner ist es im Falle einer Vollsperrung von größter Wichtigkeit, Not- und Rettungsdienste im Vorfeld über die Vollsperrung zu informieren. Dies geschieht jedoch durch die Genehmigungsbehörde.

Um den jeweiligen Antrag prüfen zu können und eine der Örtlichkeit entsprechende Anordnung zu erlassen ist es notwendig, dass der Antrag frühzeitig bei uns eingereicht wird. Ein Antrag sollte daher spätestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Den Antrag bzgl. der Erteilung einer verkehrsbehördlichen Anordnung gem. § 45 StVO finden Sie in der rechten Informationsspalte zum Downloaden.

Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum, die durchgeführt werden ohne das vorher eine verkehrsbehördliche Anordnung eingeholt wurde, stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Gleiches gilt, wenn diese Anordnung nicht befolgt wird.