Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum

Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum

Freihaltung von Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum


Freihaltung von Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum

Das Ordnungsamt informiert:

Häufig wird festgestellt, dass Bäume, Hecken oder Sträucher von Privatgrundstücken im Laufe der Zeit in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen. Hierdurch können Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer behindert werden. Besonders gefährlich ist es, wenn an Eckgrundstücken die Sicht stark eingeschränkt wird oder Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Straßennamensschilder von überhängendem Bewuchs verdeckt werden. Darüber hinaus stellt auch die Einengung der Gehsteige durch überwachsende Gehölze für die Fußgänger nicht nur eine Erschwernis dar, sondern manchmal auch eine Gefährdung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherung nicht nur eine Sache der Straßenverkehrsbehörde ist, sondern dass auch die Besitzer der Grundstücke entlang der Straßen für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich sind. So schön manche Bäume, Hecken und Anpflanzungen auch sein mögen, sie dürfen aber nicht zu einem Ärgernis oder gar zur Gefahr für andere werden.

Wir bitten deshalb alle Grundstücksbesitzer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu überprüfen und erforderlichenfalls so weit zurück zu schneiden, dass das vorgeschriebene Lichtraumprofil eingehalten wird. Dürre Bäume und Äste können dabei ebenfalls eine erhebliche Gefahr bedeuten und müssen, wenn sie den öffentlichen Verkehrsraum gefährden, beseitigt werden.

Für die Freihaltung von Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum gilt folgendes:

  • Auf Geh- und Radwegen ist eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,50 m einzuhalten.
  • Für den Kfz-Verkehr muss die lichte Höhe mindestens 4,50 m betragen.

Bitte beachten Sie: Nasses Gehölz senkt sich noch zusätzlich ab!

Auch im Bereich von Straßenlampen, Verkehrsschildern und Straßennamensschildern sind Bäume, Hecken und Sträucher so weit zurück zu schneiden, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können und die Beschilderung mühelos erkannt und gelesen werden kann.

Bitte bedenken Sie, dass bei Unfällen und Sachbeschädigungen der Grundstücksbesitzer für Schäden haftbar gemacht werden kann. Durch Ihr pflichtbewusstes Handeln können Sie als Grundstücksbesitzer mithelfen, Unfälle und Sachbeschädigungen zu vermeiden und sich selbst unter Umständen viel Ärger, Unannehmlichkeiten und Entschädigungsansprüche ersparen.