- Bürgernah
- Aktuelles
- Amtliche Bekanntmachungen
- Pressemitteilungen
- IT-Support
- Ehrungen und Ernennungen bei der Verbandsgemeindewehr (2. Teil)
- Ehrenzeichen für Josef Kipping
- Ehrungen und Ernennungen FFW Teil 1
- Luftreiniger
- Smart Boards
- Neue Homepage VG
- Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain stattet Grundschulen mit CO2-Ampeln aus
- Fahraufträge für den Bürgerbus werden künftig flexibler aufgenommen
- Hundekot
- Mittagessen für Martin-Luther-Grundschule Betzdorf gleich doppelt zertifiziert
- Joachim Brenner als hauptamtlicher Beigeordneter vereidigt
- Bund fördert Beitrag der VG zum Klimaschutz
- Bürgerbüro informiert
- Neues Spielgerät für die Martin-Luther-Grundschule in Betzdorf
- LED-Flutlichtanlage am Hybridrasenplatz in Elkenroth
- Bis zum Sommer 2023 saniert die Stadt Betzdorf die Flutlichtbeleuchtung im Stadion „Auf dem Bühl“-1
- Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag
- Alt VG-Betzdorf wird zur „Gigabit-Hochburg“ – Ausbau Glasfasernetz startet in 2024-1
- Versetzung in den Ruhestand von Herrn Bürgermeister Bernd Brato
- Kommunaler Vollzugsdienst in der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain neu aufgestellt
- Grube Bindweide – Verschiebung der Saisoneröffnung 2024
- Der Barbaraturm ist endlich komplett
- Saisoneröffnung Grube Bindweide
- Urlaubszeit
- Amtseinführung BGM und Rat
- Baustelle an Scheuerfelder GS
- Baustelle an Gebhardshainer GS
- Baustelle an der Brucher GS
- Neue Öffnungszeiten
- Schmuck- und Mineralienbörse
- Schließung BB Gebhardshain KW 42
- Mitteilungsblatt
- Baustelleninfo
- Stellenangebote & Bewerberportal
- Bewerberportal für die "Allgemeine Verwaltung einschließlich der kommunalen Betriebe"
- Bewerberportal für den Bereich "Kindertagesstätten und Schulen"
- Bewerberportal für Stellenausschreibungen der Ortsgemeinden und der Stadt Betzdorf
- Bewerberportal für die Ausbildung bei der Verbandsgemeinde Betzodorf-Gebhardshain
- Alles Wissenswerte für die erfolgreiche Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen sowie über unser Stellenausschreibungsverfahren
- Ausschreibungen
- Digitale Ratssitzungen
- Ratsinfo
- Gemeinden
- Ortsgemeinde Alsdorf
- Stadt Betzdorf
- Ortsbezirk Dauersberg
- Ortsgemeinde Dickendorf
- Ortsgemeinde Elben
- Ortsgemeinde Elkenroth
- Ortsgemeinde Fensdorf
- Ortsgemeinde Gebhardshain
- Ortsgemeinde Grünebach
- Ortsgemeinde Kausen
- Ortsgemeinde Malberg
- Ortsgemeinde Molzhain
- Ortsgemeinde Nauroth
- Ortsgemeinde Rosenheim
- Ortsgemeinde Scheuerfeld
- Ortsgemeinde Steinebach
- Ortsgemeinde Steineroth
- Ortsgemeinde Wallmenroth
- Satzungen
- Verwaltung
- Ergebnisse Wahlen 2024
- Wahlen
- Aktuelles
- Servicestark
- Lebenswert
- Bildung & Betreuung
- Ehrenamt & Vereine
- Verkehr & Mobilität
- Wohnen & Bauen
- Wirtschaft
- Sicherheit & Ordnung
- Sicherheit & Ordnung
- Ärger mit den Nachbarn
- Freihaltung von Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum
- Hochwasser- und Katastrophenschutz
- Leinenzwang und Hundekot
- Werbung auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Die wichtigsten Regelungen zum Lärmschutz
- Schneeräumung, Straßensäuberung, Streupflicht
- Brauchtumsveranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
- Sondernutzung
- Absicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum
- Die Gefahrenabwehrverordung der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
- Brand-und Katastrophenschutz
- Sicherheit & Ordnung
- Gesundheit & Versorgung
- Umwelt & Klima
- Umweltschutz
- Klimaschutz
- Klimafolgenanpassung
- Energiespartipps
- Kommunaler Klimapakt
- Hochwasser- & Starkregenvorsorge
- Sehenswert
- Bemerkenswert
Brauchtumsveranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Brauchtumsveranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Jährlich finden mehrere Brauchtumsveranstaltungen in der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain statt, welche auch im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt werden.
Zu diesen Brauchtumsveranstaltungen zählen zum Beispiel
- Karnevals- und Festumzüge,
- Fronleichnamsprozessionen und Wallfahrten,
- Sankt Martins-Umzüge.
Die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes für solche Veranstaltungen ist mit erheblichen Gefährdungen der Teilnehmer dieser Brauchtumsveranstaltungen durch den Straßenverkehr verbunden. Eine Absicherung dieser Veranstaltungen im öffentlichen Straßenverkehr ist unbedingt notwendig, um die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten.
Häufig wird im Rahmen solcher Veranstaltungen eine Regelung des Straßenverkehrs durch Privatpersonen durchgeführt. Dies ist jedoch unzulässig und im Schadensfall besteht hier grundsätzlich kein Versicherungsschutz!
Aus diesem Grund weist die örtliche Ordnungsbehörde darauf hin, dass vor Durchführung einer solchen Brauchtumsveranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum unbedingt Kontakt mit der örtlichen Ordnungsbehörde, gegebenenfalls auch mit der Polizeiinspektion Betzdorf, hinsichtlich der Absicherungsmaßnahmen aufzunehmen ist. Um entsprechende Maßnahmen regeln und vorbereiten zu können, sollte mindestens zwei Monate vor der Veranstaltung eine Kontaktaufnahme mit der örtlichen Ordnungsbehörde erfolgen.