Flohmarkt in Betzdorf

Flohmarkt in Betzdorf

Brauchtumsveranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum


Brauchtumsveranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Jährlich finden mehrere Brauchtumsveranstaltungen in der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain statt, welche auch im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt werden.

Zu diesen Brauchtumsveranstaltungen zählen zum Beispiel

  • Karnevals- und Festumzüge,
  • Fronleichnamsprozessionen und Wallfahrten,
  • Sankt Martins-Umzüge.

Die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes für solche Veranstaltungen ist mit erheblichen Gefährdungen der Teilnehmer dieser Brauchtumsveranstaltungen durch den Straßenverkehr verbunden. Eine Absicherung dieser Veranstaltungen im öffentlichen Straßenverkehr ist unbedingt notwendig, um die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten.

Häufig wird im Rahmen solcher Veranstaltungen eine Regelung des Straßenverkehrs durch Privatpersonen durchgeführt. Dies ist jedoch unzulässig und im Schadensfall besteht hier grundsätzlich kein Versicherungsschutz!

Aus diesem Grund weist die örtliche Ordnungsbehörde darauf hin, dass vor Durchführung einer solchen Brauchtumsveranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum unbedingt Kontakt mit der örtlichen Ordnungsbehörde, gegebenenfalls auch mit der Polizeiinspektion Betzdorf, hinsichtlich der Absicherungsmaßnahmen aufzunehmen ist. Um entsprechende Maßnahmen regeln und vorbereiten zu können, sollte mindestens zwei Monate vor der Veranstaltung eine Kontaktaufnahme mit der örtlichen Ordnungsbehörde erfolgen.