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Europa- und Kommunalwahlen 2024

Im Turnus von fünf Jahren finden in Rheinland-Pfalz zeitgleich mit den Wahlen zum Europaparlament die Kommunalwahlen statt. Der nächste Wahltermin ist der 9. Juni 2024.

Neben den Stadt- und Gemeinderäten, den Verbandsgemeinderäten und den Kreistagen werden auch die ehrenamtlichen Bürgermeister*innen bzw. Ortsvorsteher*innen gewählt. Erzielt bei diesen Direktwahlen kein/e Bewerber*in die absolute Mehrheit, findet zwei Wochen später, am 23. Juni 2024, eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidat*innen mit den höchsten Stimmenzahlen statt.

Interessierte Wählerinnen und Wähler, Kandidatinnen und Kandidaten, aber auch Parteien und Wählergruppen können sich mit Hilfe der Internetseite www.kommunalwahl-rlp.de umfassend über die anstehenden Europa- und Kommunalwahlen informieren:

Neben aktuellen wahlspezifischen Themen und den zugrundeliegenden Rechtsvorschriften, werden auch die für die Einrichtung von Wahlvorschlägen erforderlichen Formulare und Vordrucke für die anstehenden Rats- sowie Direktwahlen zur Verfügung gestellt.

Zudem können die Ergebnisse früherer Kommunalwahlen abgerufen werden.

Derzeit befinden sich die ersten Parteien und Wählergruppen in der Aufstellungsphase ihrer Wahlvorschläge für die v. g. Kommunalwahl.

Nachfolgend sollen häufig in diesem Zusammenhang an die Verwaltung gerichtete Fragen beantwortet bzw. Hilfestellungen bei der Aufstellung der Wahlvorschläge gegeben werden:

 

Welche Fristen sind bei der Aufstellung der Wahlvorschläge zu beachten?

Eine aktuelle Liste aller einzuhaltender Fristen erhalten Sie unter https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen/terminkalender.

 

Was ist bei dem Aufstellungsverfahren zu beachten?

Unter dem Punkt „Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen“ - Unterpunkt „Wahl der Vertretungskörperschaft“ auf der Seite https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen/fuer-parteien-und-waehlergruppen wird differenziert dargelegt, wie das Aufstellungsverfahren, einschließlich der Einreichung des Wahlvorschlags, abzulaufen hat.

Darüber hinaus wurde auch anlässlich dieser Kommunalwahl vom Landeswahlleiter wieder ein Leitfaden mit der genauen Beschreibung des Aufstellungsverfahren zur Verfügung gestellt, der hier heruntergeladen werden kann.

 

Welche Unterlagen sind mit dem Wahlvorschlag einer Partei bzw. einer Wählergruppe einzureichen (hier: Wahl eines Rates)?

Die Parteien und Wählergruppen als Wahlvorschlagsträger werden gebeten, die nachfolgenden Unterlagen bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge einzureichen:

- Wahlvorschlag (Muster nach Anlage 9)

- Erklärung der Bewerber (Muster nach Anlage 10)

- Absichtserklärung des Bewerbers (Muster nach Anlage 10a)

- Bescheinigung der Wählbarkeit (Muster nach Anlage 11)

- Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben zusätzlich eine Ver-

  sicherung an Eides statt gemäß Muster nach Anlage 11 a abzugeben.

- Bescheinigung des Wahlrechts durch die Gemeindeverwaltung (Muster nach Anlage 12)

- Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Versammlung (Muster nach Anlage 13)

- Unterschriftsliste(n) zum Wahlvorschlag (Muster nach Anlage 14) als Einzelunterschrift oder

  alternativ als Unterschriftsliste.


Neu zu den bereits bekannten Dokumenten tritt bei der kommenden Kommunalwahl eine vom Bewerber nach § 19 Abs. 3 KWG abzugebende, erforderliche Absichtserklärung.

 

Die Formulare stehen als komfortabel ausfüllbare pdf-Dokumente hier zur Verfügung.

 

Unter dem Punkt „Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen“ - Unterpunkt „Inhalt und Form der Wahlvorschläge“ auf der Seite https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen/fuer-parteien-und-waehlergruppen wird auf die v. g. Dokumente ebenfalls nochmals verwiesen.

 

Zur Vermeidung von Rückfragen und Übertragungsfehlern bei der späteren verwaltungsinternen Prüfung und Weiterverarbeitung der Daten wird darum gebeten, die v. g. Formulare digital bzw. maschinenschriftlich auszufüllen, im Anschluss auszudrucken, zu unterzeichnen und der Verwaltung bereitzustellen.


Welche Unterlagen sind für die Einrichtung eines Wahlvorschlags für eine Direktwahl, d. h. die Wahl einer ehrenamtlichen Bürgermeister*in bzw. eines ehrenamtlichen Bürgermeister (Orts- bzw. Stadtbürgermeister*in) oder einer Ortsvorsteherin bzw. eines Ortsvorstehers erforderlich?

Für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister*innen (Orts- bzw. Stadtbürgermeister*innen) und Ortsvorsteher*innen sind die nachfolgenden Formulare zu verwenden:

- Wahlvorschlag (Muster nach Anlage 23)

- Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers (Muster nach Anlage 24)

- Bescheinigung der Wählbarkeit (Muster nach Anlage 25)

- Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben zusätzlich eine Versicherung an Eides statt gemäß Muster nach Anlage 11 a abzugeben.

- Bescheinigung des Wahlrechts durch die Gemeindeverwaltung (Muster nach Anlage 12)

- Niederschrift über die Benennung der Bewerberin/des Bewerbers (Muster nach Anlage 26)

- Unterschriftenliste zum Wahlvorschlag (Muster nach Anlage 27)

  oder alternativ als Formblatt für Einzelunterschrift zum Wahlvorschlag


Die Formulare stehen als komfortabel ausfüllbare pdf-Dokumente hier zur Verfügung.

Unter dem Punkt „Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen“ - Unterpunkt „(Direkt-)Wahl der Ortsvorsteher/-innen, Bürgermeister/-innen, Landrätinnen und Landräte“ auf der Seite https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen/fuer-parteien-und-waehlergruppen wird auf die, mit einer Direktwahl einhergehenden, wesentlichen Besonderheiten eingegangen.

Darüber hinaus werden beim Unterpunkt „Inhalt und Form der Wahlvorschläge“ auf der Seite https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen/fuer-parteien-und-waehlergruppen die mit dem Wahlvorschlag einzureichenden Unterlagen sowie die, dem Verfahren zugrundeliegenden Rechtsvorschriften benannt.


Europawahl

Wie bereits weiter oben ausgeführt, findet die Europawahl am 9. Juni 2024 gemeinsam mit den Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz statt.

Gewählt werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Das Wahlalter liegt bei der Europawahl 2024 erstmals bei 16 Jahren.

Nähere Informationen zur Europawahl sind auf der Seite des Landeswahlleiters unter https://www.wahlen.rlp.de/europawahl/rund-um-die-wahl sowie unter zu finden.


Wahl zum 20. Deutschen Bundestag

Am Sonntag, dem 26. September 2021, fand die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.

Nähere Informationen u. a. zu den Wahlergebnissen erhalten Sie unter

https://www.wahlen.rlp.de/bundestagswahl.


Wahl zum 18. Landtag von Rheinland-Pfalz

Am Sonntag, dem 14. März 2021, fand in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr die Wahl zum 18. Landtag von Rheinland-Pfalz statt.
Nähere Informationen zur Landtagswahl und zu den verbandsgebietspezifischen Wahlergebnisse erhalten Sie unter

https://www.wahlen.rlp.de/landtagswahl.


Wahl zum Europäischen Parlament 2019

Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, fand in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Ergebnisse für den Bereich der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain finden Sie auf den Internetseiten des Landeswahlleiters von Rheinland-Pfalz unter www.wahlen.rlp.de.


Kommunalwahlen 2019

Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, fanden im Gebiet der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain die Kommunalwahlen 2019 statt.

Die Wahlergebnisse - aufgeschlüsselt nach den einzelnen Wahlen - erhalten Sie unter nachfolgendem Link:

https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen.