Holzzaun

Ärger mit den Nachbarn

Ärger mit den Nachbarn


Ärger mit den Nachbarn

Niemand kann ihn brauchen und trotzdem kommt er immer wieder vor – der Streit mit dem Nachbarn.
Zu geringer Grenzabstand oder zu hohe Bäume/Sträucher sind dabei die häufigsten Streitpunkte. In den meisten Fällen wenden sich die Bürger dann an die örtliche Ordnungsbehörde, diese kann jedoch nur selten weiterhelfen, da es sich bei diesen Streitigkeiten um eine privatrechtliche Angelegenheit handelt. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird dabei nicht berührt.

Für solche Fälle hat das Justizministerium des Landes Rheinland-Pfalz eine Broschüre zum Thema Nachbarrecht erstellt, diese für Sie in der rechten Infospalte zum Download bereit steht. Die meisten Unstimmigkeiten lassen sich damit leicht beantworten.

Sollte sich die Angelegenheit dennoch nicht klären lassen, muss der Streit nicht direkt vor Gericht landen.
In Rheinland-Pfalz gibt es sogenannte Schiedspersonen. Diese führen Schlichtungsverfahren im Straf- und Zivilrecht durch.

Dabei werden Sie unter anderem tätig bei Beleidigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Verletzung des Briefgeheimnisses, vorausgesetzt, es liegt kein öffentliches Interesse (staatsanwaltliche Ermittlungen) vor. Zudem ist die Schiedsperson in vielen Bereichen des bürgerlichen Rechts zuständig, z. B. im Vertrags- und Mietrecht sowie im gesamten rheinland-pfälzischen Nachbarrecht.

Schiedspersonen in der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain:

Dieter Lichtenthäler, Kettelerstraße 12, 57518 Betzdorf
Tel.:      02741 935216
Mobil:   0160 96029122
E-Mail:  dieter.lichtenthaeler@freenet.de

Ingolf Wagner, Betzdorfer Straße 16, 57520 Molzhain
Tel.:       02747 7896
Fax:       02747 930428
E-Mail:  ingolf@wagner-elektronik.de

Sprechzeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.