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Digitale Ratssitzungen


Digitale Ratssitzungen


Den Kommunen wird in besonderen Ausnahmesituationen die Möglichkeit eröffnet, Beschlüsse des Rates bzw. seiner Ausschüsse auch in einem schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren oder mittels Video- oder Telefonkonferenzen zu fassen (§ 35 Absatz 3 Gemeindeordnung – GemO).

Für die in der Tagesordnung aufgeführten Tagesordnungspunkte wurde durch den Vorsitzenden die Erforderlichkeit der Beschlussfassung mittels Video- oder Telefonkonferenz nach § 35 Abs. 3 GemO festgestellt.


Hier finden Sie die aktuellen digitalen Ratssitzungen der jeweiligen Gemeinden:

Aktuell finden keine digitalen Ratssitzungen statt.