Fachbereich "Bürgerdienste"

Gewerbeamt


Gewerbeamt

Eine gewerbliche Tätigkeit ist jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit. Davon ausgenommen sind Freiberufler (zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten) sowie Land- und Forstwirte (Urproduktion).

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Bei Fragen steht Ihnen Frau Nele Müller gerne zur Verfügung.