Rathaus Betzdorf

beauftragte

Gleichstellungsbeauftragte


Gleichstellungsbeauftragte

Mit Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG) – „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ – wurde 1949 erstmals in Deutschland eine umfassende Bestimmung zur Gleichberechtigung in die Verfassung aufgenommen.

Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain ist es, auf kommunaler Ebene an der Erfüllung und Umsetzung des verfassungsmäßigen Gleichstellungsgebotes mitzuwirken.

Die Gleichstellungsstelle ist ein zentraler Anlaufpunkt für Fragen, Anregungen oder auch Beschwerden aus der Bevölkerung. Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ihre Ansprechpartnerin wenn Sie, telefonisch oder in einem Gespräch unter vier Augen, Rat und Auskunft brauchen bzgl. Trennung- und Scheidung, Gewalt gegen Frauen und Kinder, Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Alleinerziehende, Wiedereinstieg in den Beruf, geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse, Teilzeitbeschäftigung, Mutterschutz, Elternzeit und Weiterbildung oder wenn Sie Kontakte zu anderen Frauengruppen, Verbänden oder Einrichtungen aufnehmen wollen.

Weitere Schwerpunkte der Arbeit sind die Öffentlichkeitsarbeit, die Organisation von Informationsveranstaltungen zu frauenrelevanten Themen, die Mädchenarbeit und die Netzwerkarbeit im Sinne von Zusammenarbeit mit den örtlichen Frauengruppen, -verbänden und Einrichtungen vor Ort, mit den zuständigen Stellen des Landes und des Bundes sowie Kooperation mit anderen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten.

Die Gleichstellungsbeauftragte bietet regelmäßig Termine an, die für junge Mädchen und Frauen interessant sind.

Interessierte können Sich gerne an Frau Brenner wenden.