Werbung auf öffentlichen Straßen

Werbung auf öffentlichen Straßen und Plätzen


Werbung auf öffentlichen Straßen und Plätzen

… erhält eine immer größere Bedeutung und steht nicht selten in Konkurrenz zu einem ansehnlichen Orts- bzw. Stadtbild. Daher ist es auch Aufgabe einer Kommune, Regelungen im öffentlichen Interesse zu treffen, um die Plakatierung in der Kommune zu organisieren.

Für Plakatwerbung und Werbung mit Spannbannern in der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain sollten Sie bei der örtlichen Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung eine Genehmigung einholen. Ausgenommen von der durch die Verbandsgemeindeverwaltung erteilten Genehmigung sind die Ortsgemeinden:

  • Alsdorf
  • Scheuerfeld
  • Wallmenroth.

In diesen Ortsgemeinden erteilt der jeweilige Ortsbürgermeister die Genehmigung.

In der Ortsgemeinde Elkenroth ist grundsätzlich keine Anbringung von Spannbannern im öffentlichen Raum gestattet.

Unsere Hinweise und Auflagen für Spannbanner und Werbeplakate an öffentlichen Straßen und Plätzen in der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain finden Sie hier. Bitte lesen Sie sich die Hinweise und Auflagen vor der Antragstellung durch.

In der rechten Informationsspalte finden Sie die Antragsformulare für Spannbanner und Werbeplakate.

Das jeweilige Antragsformular können Sie gerne eingescannt per E-Mail an ordnungsamt@vg-bg.de, auf dem Postweg oder auch persönlich bei uns einreichen.