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Mitteilungsblatt
Mitteilungsblatt
Wichtige Informationen rund um das Mitteilungsblatt
Beim Mitteilungsblatt handelt es sich um das offizielle Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain. Offizieller Erscheinungstag ist immer der jeweilige Freitag der Kalenderwoche.
Wichtiger Hinweis: Ab April 2017 ist es nicht mehr möglich, Berichte, Fotos und Plakate per E-Mail an das Mitteilungsblatt zu senden. Eine Übertragung von Berichten, Fotos und Plakaten ist nur noch Mithilfe eines Online-Redaktionszuganges möglich. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte die rechts unten hinterlegten pdf-Dateien.
Redaktionsschluss beim Mitteilungsblatt
Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt ist immer Montagmorgen 10:00 Uhr. Sollte sich eine Redaktionsschlussvorverlegung ergeben (z. B. durch einen Feiertag), dann wird der Redaktionsschluss auf den jeweiligen Freitag (in Ausnahmefällen auch schon mal ein Donnerstag), 10:00 Uhr, vorverlegt.
Auf anstehende Redaktionsschlussvorverlegungen wird in den vorherigen Mitteilungsblättern immer hingewiesen. Online-Redakteure können die Vorverlegungen in ihrem Online-Zugang einsehen.
Reservierung der Titelseite des Mitteilungsblattes der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
Wenn Sie eine wichtige Veranstaltung haben, die auf der Titelseite des Mitteilungsblattes veröffentlicht werden sollte, dann nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich die jeweilige Kalenderwoche reservieren.
Wir tragen Ihren Wunsch dann (ohne Gewähr) in eine Liste ein und versuchen diesen zu berücksichtigen. Als registrierter Online-Redakteur haben Sie dann die Möglichkeit, das Plakat (pdf- oder jpg-Datei) über Ihren Online-Zugang zeitnah hochzuladen. Vermerken Sie dazu bitte auf dem digitalen gelben Notizzettel im Online-Redaktionssystem "Reservierung Titelseite".
Mit dem "digitalen Mitteilungsblatt" immer auf dem neuesten Stand
Sie können die aktuelle Ausgabe des Mitteilungsblattes jederzeit online abrufen. Wir stellen Ihnen dazu zwei verschiedene Versionen zur Verfügung. So können Sie entweder in der ePaper-Ausgabe oder in der "klassichen Version" (die Unterteilung der Artikel erfolgt in Rubriken) stöbern.
Probleme bei der Zustellung des Mitteilungsblattes?
Grundsätzlich hat jeder Haushalt in der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain ein Anrecht auf das Mitteilungsblatt. Die Zustellung des wöchentlich erscheinenden Mitteilungsblattes muss von Seiten des Zustellers bis zum Freitag (offizielles Erscheinungsdatum), 18:00 Uhr, erfolgen. Sollten Sie zum wiederholten Male kein Mitteilungsblatt bekommen haben, dann schicken Sie uns bitte einfach eine E-Mail und ein Mitarbeiter des Mitteilungsblatt-Verlages kümmert sich um das Zustellungsproblem.
Bezogen auf Ihr Wohnhaus/Ihre Wohnung bzw. Ihren Haushalt sollte die E-Mail folgende Angaben (Pflichtangaben) enthalten: Vorname und Nachname; Straße mit Hausnummer; Wohnort mit Postleitzahl; Telefonnummer für Rückfragen; Art der Beschwerde (kein Zustellung, verspätete Zustellung, unsachgemäße Zustellung); Wie lange gibt es schon Probleme bei der Zustellung? (Angabe in Wochen bzw. Angabe ab Kalenderwoche)