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Baugenehmigungsverfahren
Baugenehmigungsverfahren
Das Baurecht unterscheidet zwischen genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Bauvorhaben. Mit der Realisierung eines genehmigungspflichtigen Vorhabens darf erst begonnen werden, wenn zuvor die Baugenehmigung erteilt und der Baubeginn angezeigt wurde.
Die Errichtung einer genehmigungspflichtigen baulichen Anlage ohne Baugenehmigung ist nicht nur unzulässig, sondern stellt darüber hinaus einen Ordnungswidrigkeitstatbestand dar.
Welche Bauvorhaben genehmigungsfrei, welche anzeigepflichtig sind, ergibt sich u. a. aus der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz.
Ist ein Bauvorhaben genehmigungspflichtig, ist ein schriftlicher Bauantrag beim Bauaufsichtsamt - Kreisverwaltung Altenkirchen - einzureichen.
Bauantragsformulare zum Ausfüllen finden Sie hier.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.