Fachbereich "Finanzen"

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Hundesteuer


Hundesteuer

Alles Wissenswerte rund um die Hundesteuer finden Sie hier:

Wer hat die Hundesteuer zu zahlen?

Jeder Hundehalter ist als Steuerschuldner verpflichtet, seinen Hund zur Steuer anzumelden. Hundehalter ist derjenige, der innerhalb des Gemeindegebietes einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat. Gleiches gilt, wenn der Hund in Pflege oder Verwahrung genommen wurde oder auf Probe bzw. zum Anlernen gehalten wird.

Wann ist die Hundesteuer zu zahlen?

Die Hundesteuer wird bei Neueintritt oder Änderung der Steuerpflicht durch Steuerbescheid festgesetzt. Sie wird je zu einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11 jeden Jahres fällig. Auf Antrag kann die Hundesteuer abweichend am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag hierfür muss bis spätestens zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.

Wie hoch ist zurzeit der Steuersatz?

Der Steuersatz beträgt derzeit in der

Stadt / Ortgemeinden

1. Hund

2. Hund

3. Hund und jeder weitere Hund


jährlich

Stadt Betzdorf

60,00 €

60,00 €

 60,00 €

Ortsgemeinde Alsdorf

72,00 €

72,00 €

 72,00 €

Ortsgemeinde Dickendorf

60,00 €

84,00 €

108,00 €

Ortsgemeinde Elben

36,00 €

60,00 €

 72,00 €

Ortsgemeinde Elkenroth

48,00 €

96,00 €

132,00 €

Ortsgemeinde Fensdorf

50,00 €

80,00 €

100,00 €

Ortsgemeinde Gebhardshain

48,00 €

78,00 €

102,00 €

Ortsgemeinde Grünebach

60,00 €

80,00 €

 80,00 €

Ortsgemeinde Kausen

48,00 €

72,00 €

 84,00 €

Ortsgemeinde Malberg

48,00 €

84,00 €

144,00 €

Ortsgemeinde Molzhain

60,00 €

84,00 €

108,00 €

Ortsgemeinde Nauroth

48,00 €

84,00 €

132,00 €

Ortsgemeinde Rosenheim

42,00 €

60,00 €

 84,00 €

Ortsgemeinde Scheuerfeld

66,00 €

72,00 €

 72,00 €

Ortsgemeinde Steinebach

60,00 €

84,00 €

132,00 €

Ortsgemeinde Steineroth

48,00 €

96,00 €

132,00 €

Ortsgemeinde Wallmenroth

60,00 €

60,00 €

 60,00 €

Für gefährliche Hunde beträgt derzeit der Steuersatz in der

Stadt / Ortsgemeinden

1. Hund

2. Hund

3. Hund und jeder weitere Hund


jährlich

Stadt Betzdorf

600,00 €

600,00 €

600,00 €

Ortsgemeinde Alsdorf

720,00 €

720,00 €

720,00 €

Ortsgemeinde Elben

144,00 €

288,00 €

432,00 €

Ortsgemeinde Fensdorf
600,00 €
600,00 €
600,00 €

Ortsgemeinde Gebhardshain

144,00 €

288,00 €

432,00 €

Ortsgemeinde Grünebach
600,00 €
600,00 €
600,00 €

Ortsgemeinde Molzhain

144,00 €

288,00 €

432,00 €

Ortsgemeinde Nauroth

144,00 €

288,00 €

432,00 €

Ortsgemeinde Rosenheim

144,00 €

288,00 €

432,00 €

Ortsgemeinde Scheuerfeld

600,00 €

600,00 €

600,00 €

Ortsgemeinde Steinebach

360,00 €

480,00 €

600,00 €

Ortsgemeinde Wallmenroth
600,00 €
600,00 €
600,00 €

Wann muss der Hund angemeldet, wann um- oder abgemeldet werden?

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain zur Hundesteuer anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme des Hundes in einem Haushalt oder Betrieb folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird oder stirbt. Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung. Bitte zeigen Sie den Verlust des Hundes innerhalb von 14 Tagen an. Im Falle der Einschläferung des Hundes bitten wir um Vorlage der tierärztlichen Bescheinigung; bei Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Wohnung des Erwerbers anzugeben.

Jeder Wohnortwechsel des Hundehalters ist anzuzeigen, da hierdurch die zur Erhebung der Steuer berechtigte Gemeinde wechselt. Nachfolgend können Sie die Formulare für die Anmeldung  bzw. Abmeldung eines Hundes abrufen. Bitte reichen Sie uns die Formulare unterschrieben ein.

Wann liegt eine Hundesteuerbefreiung vor?

Eine Hundesteuerbefreiung kann nur auf Antrag gewährt werden. Die einzelnen Fälle, die zu einer Hundesteuerbefreiung führen können, finden Sie in den Hundesteuersatzungen der jeweiligen Gemeinde (siehe rechte Spalte).

Was ist zu tun, wenn die Hunde(steuer)marke verloren wurde?

Die Hundemarke ist bei Hundehaltung innerhalb der Stadt Betzdorf und den Ortsgemeinden Scheuerfeld sowie Steinebach erforderlich.

Hundehalter, die in den anderen Ortsgemeinden wohnen, benötigen keine Hundemarke. Sollte die Hundemarke verloren gegangen sein, so genügt eine Mitteilung an die Bürgerbüros Betzdorf bzw. Gebhardshain oder an die Sachbearbeiterin, Frau Silvia Wagner, Telefon 02741 291-223. Sie erhalten umgehend kostenlos eine neue Hundemarke zugesandt.