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- Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain stattet Grundschulen mit CO2-Ampeln aus
- Fahraufträge für den Bürgerbus werden künftig flexibler aufgenommen
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- Joachim Brenner als hauptamtlicher Beigeordneter vereidigt
- Bund fördert Beitrag der VG zum Klimaschutz
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- Neues Spielgerät für die Martin-Luther-Grundschule in Betzdorf
- LED-Flutlichtanlage am Hybridrasenplatz in Elkenroth
- Bis zum Sommer 2023 saniert die Stadt Betzdorf die Flutlichtbeleuchtung im Stadion „Auf dem Bühl“-1
- Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag
- Alt VG-Betzdorf wird zur „Gigabit-Hochburg“ – Ausbau Glasfasernetz startet in 2024-1
- Versetzung in den Ruhestand von Herrn Bürgermeister Bernd Brato
- Kommunaler Vollzugsdienst in der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain neu aufgestellt
- Grube Bindweide – Verschiebung der Saisoneröffnung 2024
- Der Barbaraturm ist endlich komplett
- Saisoneröffnung Grube Bindweide
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- Fazit Schmuck- und Mineralienbörse 2024
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- Führungskräfte der VG-Feuerwehr besuchen DLRG-Ortsgruppe Betzdorf-Kirchen
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- Der neues Hannes ist da
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- Feuerwehr stellt sich neu auf
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Mietspiegel
Leistungsbeschreibung
Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte dafür,
- ob ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters berechtigt ist,
- ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
- ob die Miete grundsätzlich angemessen ist (außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse).
Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete nettokalt (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro pro Quadratmeter monatlich aus. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.
Entscheidend können beispielsweise sein:
- Wohnungsgröße
- Baualter
- Wohnlage
- energetischer Modernisierungszustand und
- Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.
Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.
Mietspiegel werden von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter, beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, gemeinsam oder von den Städten/Gemeinden erstellt. Eine Stadt/ Gemeinde soll einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht.
Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gilt laut Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Zukunft eine Pflicht zur Erstellung von einfachen Mietspiegeln (Inkrafttreten am 1. Juli 2022).
Mietspiegel sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden.
Mietspiegel gibt es in vielen größeren Städten und Gemeinden.
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich in der Stadt/Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Das Gesetz und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen (einfachen) Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln (§§ 558c, d BGB; §§ 3, 6 MsV). Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt.
An wen muss ich mich wenden?
Im Internet finden Sie Mietspiegel entweder über die Internetseiten der jeweiligen Stadt/Gemeinde oder indem Sie den Namen der Stadt/Gemeinde und "Mietspiegel" in eine Suchmaschine eingeben.