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- Ehrungen und Ernennungen bei der Verbandsgemeindewehr (2. Teil)
- Ehrenzeichen für Josef Kipping
- Ehrungen und Ernennungen FFW Teil 1
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- Neue Homepage VG
- Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain stattet Grundschulen mit CO2-Ampeln aus
- Fahraufträge für den Bürgerbus werden künftig flexibler aufgenommen
- Hundekot
- Mittagessen für Martin-Luther-Grundschule Betzdorf gleich doppelt zertifiziert
- Joachim Brenner als hauptamtlicher Beigeordneter vereidigt
- Bund fördert Beitrag der VG zum Klimaschutz
- Bürgerbüro informiert
- Neues Spielgerät für die Martin-Luther-Grundschule in Betzdorf
- LED-Flutlichtanlage am Hybridrasenplatz in Elkenroth
- Bis zum Sommer 2023 saniert die Stadt Betzdorf die Flutlichtbeleuchtung im Stadion „Auf dem Bühl“-1
- Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag
- Alt VG-Betzdorf wird zur „Gigabit-Hochburg“ – Ausbau Glasfasernetz startet in 2024-1
- Versetzung in den Ruhestand von Herrn Bürgermeister Bernd Brato
- Kommunaler Vollzugsdienst in der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain neu aufgestellt
- Grube Bindweide – Verschiebung der Saisoneröffnung 2024
- Der Barbaraturm ist endlich komplett
- Saisoneröffnung Grube Bindweide
- Urlaubszeit
- Amtseinführung BGM und Rat
- Baustelle an Scheuerfelder GS
- Baustelle an Gebhardshainer GS
- Baustelle an der Brucher GS
- Neue Öffnungszeiten
- Schmuck- und Mineralienbörse
- Führungskräfte FW bilden sich fort
- Kino Grube Bindweide
- Fazit Schmuck- und Mineralienbörse 2024
- Spuk in der Grube
- Führungskräfte der VG-Feuerwehr besuchen DLRG-Ortsgruppe Betzdorf-Kirchen
- Landrat ehrt verdiente Feuerwehrkameraden
- Fotoführung Grube Bindweide
- Der neues Hannes ist da
- Gedenken Reichsprogromnacht
- Neue Öffnungszeiten-1
- Prüfung Jugendflamme
- Soziales Projekt der Jugenfeuerwehr Steinebach
- Gedenken Volkstrauertag
- Feuerwehr stellt sich neu auf
- Vorsitzender des Kreisseniorenbeirats
- Ehrenamt? Mit Sicherheit
- Neue Niederlassung der Control System Engineering in Wallmenroth
- Adventsfeier St. Josef
- Nikolaus in Betzdorf
- Schließung der Rathäuser
- Weihnachtssingen XXXL
- Betzdorfer Weihnachtsmärktchen
- Ehrenbürger von Nauroth
- Weihnachtssingen XXXL-1
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- Fragen um den WkB
- Grundsteuer 2025
- Druidensteig erhält Prädikat
- Feuerwehrkleidung
- Neue Zelte für die Jugendfeuerwehr
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- Einführung Front Desk
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- Heilung in der Grube
- Kommunale Wärmeplanung
- Bilanz der Feuerwehr
- Warntag in der VGBG
- Transparenz im Haushaltsplan
- Heilstollentherapie
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- Aktuelles zur E-Rechnung
- Netzwerk Digitale Dörfer RLP 2025/2026
- Saisonstart 2025 Grube Bindweide
- Saisonstart 2025
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- Austauschschüler zu Besuch in Betzdorf
- Betriebsbesuch Solawi
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- Saison in Steinebach eröffnet
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Wohnsitz Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
-
Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
An wen muss ich mich wenden?
An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.